Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sebastian Wussow

Version 2.02, Stand 18.03.2024

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") enthalten die zwischen Ihnen („Sie“ oder der „Kunde“) und mir, Sebastian Wussow, FOVEART - bildschöne Kommunikation für starken Marken, Taubengasse 11, 52078 Aachen, Deutschland, ausschließlich geltenden Bedingungen für alle zwischen Ihnen und mir geschlossenen Verträge, Lieferungen von Waren, Leistungen und Angebote. Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die ich mit Ihnen über die von mir angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließe. Diese AGB gelten nur, wenn Sie Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn ich ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspreche. Selbst wenn ich auf ein Schreiben Bezug nehme, das Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dritten.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung gültigen bzw. jedenfalls in der Ihnen zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass ich in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen muss.


§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Die Präsentation meiner Leistungen im Internet, auf meinen Werbeträgern, Angeboten oder Kostenvoranschlägen stellt kein bindendes Angebot meinerseits dar. Sie geben mit Ihrem Auftrag an mich ein bindendes Angebot ab.
  2. Ein Vertrag zwischen Ihnen und mir kommt erst zustande, wenn ich binnen fünf Werktagen eine ausdrückliche gesonderte Annahmeerklärung abgebe.
  3. Meine Angaben zur Leistung (z.B. Maße, Auflagen und technische Daten) sowie meine Darstellungen derselben (z.B. Abbildungen) in meinen Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine zugesagten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
  4. Ich behalte mir das Eigentum und/oder sämtliche (urheberrechtlichen) Nutzungsrechte an allen von mir abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Modellen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Unterlagen ohne meine ausdrückliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen, nutzen lassen oder vervielfältigen.


§ 3 Projektleitung und Auftragsdurchführung

  1. Soweit im Auftrag nicht abweichend vereinbart, liegen Projektleitung und -verantwortung bei mir. 
  2. Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und bei Bedarf deren Stellvertreter, die die Erfüllung der vertraglichen Pflichten für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten. Übernehme ich die Projektleitung gemäß § 3 (1), bin ich Leiter des Projektes (im Folgenden der „Projektleiter“) und demgemäß für alle während des Projektes auftretenden Fragen sowie für das Einfordern und die Entgegennahme aller vom Kunden geschuldeten Informationen und sonstigen Mitwirkungshandlungen zuständig.
  3. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Teilnehmer:innen des Kunden bei einem Foto- oder Videoshooting gelten als für den Kunden vertretungsberechtigtund dürfen vor Ort verbindliche Entscheidungen treffen.
  4. Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.


§ 4 Projektablauf

  1. Soweit vereinbart, entwickle ich auf der Grundlage des Auftrags ein Konzept für den Kunden. Soweit nicht im Angebot ausdrücklich anders vereinbart, bin ich nur zur Erarbeitung eines Konzeptvorschlags verpflichtet.
  2. Nach Vorlage des Konzeptvorschlags hat der Kunde den Vorschlag innerhalb von 14 Tagen mir gegenüber mindestens in Textform freizugeben, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. 
  3. Erfolgt keine ausdrückliche Freigabe und fehlt es an einer Ablehnung bestimmter Merkmale des Konzeptvorschlags, darf ich auf der Basis des nicht gerügten Konzeptvorschlags mit der Ausführung meiner Leistungen beginnen. Lehnt der Kunde meinen Konzeptvorschlag ab, habe ich das Recht, den Vertrag zu kündigen und die für die Konzeptentwicklungsphase anteilig vereinbarte bzw. eine angemessene anteilige Vergütung zu verlangen. 
  4. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, buche ich Leistungen Dritter, die ich für die Durchführung des Vertrags benötige (z.B. Druckerei, Assistenten, Sprecher, Models etc.), im Namen und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde erteilt mir dafür eine entsprechende Vollmacht. Sofern ich vorgenannte Leistungen Dritter für den Kunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erwerbe, werden die Vertrags- und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dritten in Bezug auf diese Leistung auch Teil des Vertrags zwischen dem Kunden und mir. Diese stelle ich auf Wunsch jederzeit zur Verfügung.


§ 5 Änderungen des Auftrags

  1. Wünscht der Kunde an vertraglich vereinbarten Leistungen nach Vertragsschluss Änderungen, richtet sich das weitere Verfahren nach den nachfolgenden Bestimmungen. 
  2. Änderungswunsche sind schriftlich oder in Textform anzugeben. Ich prüfe, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung und vereinbarten Terminen haben wird. Erkenne ich, dass vereinbarte Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teile ich dies dem Kunden mit und weise ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führe ich die Prüfung des Änderungswunsches durch.
  3. Nach Prüfung des Änderungswunsches werde ich dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder informiert den Kunden, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
  4. Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung als Nachtragsvereinbarung festhalten. Andernfalls bleibt es bei der getroffenen Vereinbarung. 
  5. Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist (soweit erforderlich) verschoben. 
  6. Der Kunde hat den durch den Änderungswunsch entstehenden Mehraufwand zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandzeiten. Der Aufwand wird nach meiner üblichen Vergütung berechnet, sofern ein Stundensatz nicht vereinbart ist.


§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden; Beistellungen; Freistellung

  1. Erkennt der Kunde, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder von mir, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, teilt mir der Kunde dies und die ihm erkennbaren Folgen unverzüglich mit. 
  2. Unverzüglich nach Vertragsschluss hat der Kunde mir alle ihm zur Verfügung stehenden, zur Umsetzung des Konzepts erforderlichen Inhalte und Unterlagen in jeweils technisch geeigneter Form in branchengängigen Dateiformaten zur Verfügung zu stellen. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich, sofern ich nicht im Auftrag ausdrücklich den Erwerb im Namen des Kunden übernommen habe.
  3. Sofern mir der Kunde Videos, Musikstücke, Texte, Bilder, Logos, Zeichnungen, Daten, Vorlagen, Dokumente etc. („Beistellungen“) zur Verwendung bei der Durchführung meiner Leistungen überlässt, steht er dafür ein, dass diese Beistellungen frei von Mängeln sind und keine Rechte Dritter, geltendes Recht oder Bestimmungen dieser AGB verletzen. Er stellt mich hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt mir die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
  4. Die geistigen Eigentumsrechte an den Beistellungen des Kunden verbleiben beim Kunden oder seinen Lizenzgebern. Der Kunde räumt mir im Zeitpunkt der Übergabe (oder verschafft mir über die jeweiligen Inhaber der geistigen Eigentumsrechte) ein nicht-übertragbares, nicht-ausschließliches, weltweites, lizenzgebührenfreies Nutzungsrecht an den Beistellungen des Kunden für die Vertragsdauer zum Zwecke der Erfüllung meiner Verpflichtungen aus dem Vertrag ein.
  5. Sofern der Kunde sich zur Mitwirkung bei Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen verpflichtet hat oder der Kunde selbst Darsteller:innen für einen oder mehrere Drehtage engagiert hat, müssen die jeweiligen dafür vom Kunden vorgesehenen Personen zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort sein. Andernfalls dadurch oder zusätzlich entstehende Kosten sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass mit diesen Personen alle notwendigen Verträge geschlossen werden.
  6. Sofern ich Leistungen für den Kunden im eigenen Namen erwerbe oder Genehmigungen beantrage und diese aufgrund eines in der Sphäre des Kunden liegenden Grunds später nicht in Anspruch genommen werden können, ist mir der Kunde zum Ersatz der daraus entstehenden Kosten verpflichtet.
  7. Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, ist der Kunde für die Einhaltung der Pflichten gegenüber den Verwertungsgesellschaften (wie beispielsweise der GEMA oder VG-Wort), insbesondere etwaiger Meldepflichten, der Einholung entsprechender Einwilligungen sowie der Abführung von Gebühren im Hinblick auf die Auswertung der Werke und seine Beistellungen selbst verantwortlich.
  8. Die vom Kunden zu erbringenden Mitwirkungshandlungen stellen vertragliche Verpflichtungen und nicht nur Obliegenheiten dar. Einen etwaigen Mehraufwand durch nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erbrachte Mitwirkungspflichten kann ich zu den vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, zu meinen aktuellen Stundensätzen gesondert in Rechnung stellen.
  9. Für Verletzungen des Wettbewerbsrechts und ähnliche Verstöße, die auf der Konzeption meiner Leistung beruhen, hafte ich nur, wenn sie durch meine spezielle Ausgestaltung meiner Leistung entstanden sind und auf von mir eingebrachten Ideen beruhen. 
  10. Sofern eine Live-Übertragung vereinbart worden ist, stellt der Kunde die dafür notwendige technische Infrastruktur zur Verfügung (z.B. Internetverbindung). 


§ 7 Abnahme

  1. Die Abnahme der vertraglich geschuldeten Leistungen erfolgt nach Mitteilung der Fertigstellung und Zugänglichmachen durch mich. Soweit im Auftrag nicht abweichend vereinbart, finden Teilabnahmen nicht statt. 
  2. Die Abnahme hat innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach Zugänglichmachung durch mich schriftlich oder in Textform mir gegenüber zu erfolgen.
  3. Erachtet der Kunde die erbrachten Leistungen nicht als im Wesentlichen vertragsgemäß, so hat er mir seine Beanstandungen binnen der vorgenannten Frist mitzuteilen. Erhebt der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist keine Beanstandungen, gilt die Abnahme als stillschweigend erteilt. 
  4. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.


§ 8 Lieferung und Lieferzeit; höhere Gewalt; Kündigung

  1. Leistungstermine bestimmen sich nach dem Auftrag. Die Nichteinhaltung eines Termins ist für mich unschädlich, wenn und soweit die Verzögerung auf der Verletzung von Pflichten oder Obliegenheiten durch den Kunden beruhen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  2. Lieferungen durch mich erfolgen ab meinem Sitz. Auf Verlangen und Kosten des Kunden versende ich Waren an einen anderen Bestimmungsort. Soweit nichts anderes vereinbart ist, bin ich berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg und Verpackung) selbst zu bestimmen. Digitale Leistungen stelle ich dem Kunden auf einem geeigneten Weg datenträgerlos zur Verfügung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  3. Sofern eine Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder einen sonst mit dem Transport beauftragten Dritten, bei digitalen Leistungen zum Abruf auf den Zeitpunkt der Bereitstellung durch mich.
  4. Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige Umstände, die ich nicht zu vertreten habe und die eine termingemäße Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, befreie mich für die Dauer ihres Vorliegens von der Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen: von mir nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung, Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo, Pandemie, über sechs Wochen andauernder und von mir nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf. Dies gilt ferner insbesondere auch für Beschaffungs-, Fabrikations- und sonstige Lieferstörungen meiner Zulieferanten im Rahmen eines Deckungsgeschäfts, die ich nicht zu vertreten habe, und weiter bei unverschuldetem Energiemangel, Maschinenausfall, Materialschäden oder sonstigen von mir nicht zu vertretenden Hinderungsgründen.
  5. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Falle des Lieferverzugs oder von Unmöglichkeit bestehen nach Maßgabe des § 12.
  6. Im Falle erheblicher Pflichtverletzungen einer Partei kann die jeweils andere Partei den Vertrag jederzeit kündigen, insbesondere wenn ich die weitere Erfüllung ablehne, der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß § 6 dieses Vertrags nicht nachkommt oder der Kunde eine vereinbarte und fällige Abschlagszahlung nicht leistet. Die Beendigung des Vertrages setzt eine vorherige Mahnung bzw. Abmahnung und erfolglose Nachfristsetzung voraus, es sei denn die weitere Vertragserfüllung ist unmöglich oder von der anderen Vertragspartei ernsthaft und endgültig abgelehnt worden.
  7. Der Kunde kann den Vertrag darüber hinaus auch ohne wichtigen Grund jederzeit kündigen. Hiervon bleibt mein Vergütungsanspruch jedoch unberührt, abzüglich ersparter Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung des bisherigen Arbeitsergebnisses oder der für den Kunden vorgesehenen Kapazitäten. Das vorgenannte Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Gegenstand der Vereinbarung mit dem Kunden ein Kaufvertrag ist.


§ 9 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Aachen, soweit nichts anderes bestimmt ist. 
  2. Soweit ein Versand von Waren geschuldet ist, steht die Versandart und die Verpackung in meinem pflichtgemäßen Ermessen.
  3. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder ich noch andere Leistungen (z.B. Versand) übernommen habe. 
  4. Lagerkosten für Waren trägt der Kunde, wenn der Kunde in Verzug gerät. 
  5. Warensendungen werden von mir nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.


§ 10 Preise; Zahlung; Verzug

  1. Die Preise gelten für den im Auftrag aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Entwürfe, Vorstufen, Intermediates, Vervielfältigungsvorlagen (z.B. Klischees, Stanzen), Originaldaten (z.B. Negative / RAW-Daten, Projektdateien, Quellcode) und Reste von Verbrauchsmaterialien, verbleiben oder werden mein Eigentum.
  2. Requisiten, Ausstattungsgegenstände, Kostüme, Bühnenelemente oder andere Gegenstände, die ich im Rahmen eines Auftrags erwerbe oder herstelle, werden mein Eigentum. Alternativ kann bis spätestens zum Zeitpunkt des Endes des Gebrauchs auch eine Übergabe an den Kunden, Einlagerung durch mich oder anderes vereinbart werden, was allerdings mit gesonderten Kosten verbunden ist. 
  3. Kostenvoranschläge und Budgetplanungen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Ich werde den Kunden auf drohende Überschreitungen von Kostenvoranschlägen und Budgetplanungen hinweisen, soweit ich diese erkannt habe.
  4. Die Preise verstehen sich in EURO ab meinem Sitz zuzüglich Verpackung, gesetzlicher Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben, sofern ich diese für den Kunden übernehme.
  5. Rechnungsbeträge sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu bezahlen. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei mir. Sofern nicht anders vereinbart bin ich berechtigt, einen Vorschuss von 30 % des vereinbarten Betrags zu verlangen. Reise- und Übernachtungskosten sowie die Kosten für Auslagen darf ich in Rechnung stellen, sobald ich diese Leistungen Dritter verbindlich gebucht habe.
  6. Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9 (neun) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu bezahlen. Ferner kann ich eine Pauschale in Höhe von 40 Euro berechnen. Ich behalte mir die Geltendmachung höherer Zinsen und/oder eines weiteren Schadens vor. Die Pauschale nach Satz 2 wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. 
  7. Ich bin berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn mir nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung meiner offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.


§ 11 Gewährleistung

  1. Ich leiste bei Mängeln meiner Leistung zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu überlasse ich nach meiner Wahl dem Kunden eine neue, mangelfreie Leistung oder beseitige den Mangel. Als Mangelbeseitigung gilt auch, wenn ich dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeige, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden.
  2. Ich hafte nicht für Mängel, soweit diese dem Kunden zuzurechnen sind, es sei denn der Kunde weist nach, dass der Mangel hierauf nicht beruht.
  3. Bei Rechtsmängeln leiste ich zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu verschaffe ich nach meiner Wahl dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an den gelieferten Leistungen oder an ausgetauschten oder geänderten gleichwertigen Leistungen. 
  4. Behaupten Dritte Ansprüche, die den Kunden hindern, die ihm vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnisse wahrzunehmen, unterrichtet der Kunde mich unverzüglich und umfassend in Schrift- oder Textform. Er ermächtigt mich hiermit, Klagen gegen Dritte gerichtlich und außergerichtlich alleine zu führen. Wird der Kunde verklagt, stimmt er sich mit mir ab und nimmt Prozesshandlungen, insbesondere Anerkenntnisse und Vergleiche, nur mit meiner Zustimmung vor.
  5. Aus sonstigen Pflichtverletzungen durch mich kann der Kunde Rechte nur herleiten, wenn er diese gegenüber mir mindestens in Textform gerügt und mir eine Nachfrist zur Abhilfe eingeräumt hat. Das gilt nicht, soweit nach der Art der Pflichtverletzung eine Abhilfe nicht in Betracht kommt. 
  6. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher.
  7. Grundlage meiner Mängelhaftung ist vor allem unsere über die Beschaffenheit der Leistung oder Ware getroffene Vereinbarung. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. 
  8. Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er den Untersuchungs- und Rügepflichten in entsprechender Anwendung des § 377 HGB nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung der Kaufsache oder später ein Mangel, so ist mir hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) unverzüglich schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde jeweils die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist meine Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
  9. Das Recht zur Selbstvornahme des Kunden gemäß § 637 BGB ist ausgeschlossen. Ich bin berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung bei meinen Leistungen oder Waren davon abhängig zu machen, dass der Kunde die fällige Gegenleistung erbracht hat. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Gegenleistung zurückzubehalten. 
  10. Der Kunde hat mir die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Leistung oder Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde mir die mangelhafte Leistung oder Ware nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. 
  11. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trage ich, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch das Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, kann ich die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen. 
  12. Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen bei meinen Leistungen und Waren nur nach Maßgabe des § 12 und sind im Übrigen ausgeschlossen. 


§ 12 Sonstige Haftung

  1. Ich hafte – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Schadensersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
  2. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der Bestimmungen diesem § 12 nichts anderes ergibt, hafte ich bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. 
  3. Auf Schadensersatz hafte ich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit hafte ich nur 
    a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, 
    b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen dürfen); in diesem Fall ist meine Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 
  4. Die sich aus § 12 (3) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ich einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen habe sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  5. Die Regelungen dieses § 12 gelten für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen entsprechend.
  6. Soweit die Schadenersatzhaftung mir gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Erfüllungsgehilfen.


§ 13 Verjährung

  1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und/oder Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. 
  2. Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter, bei Arglist, für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher und für Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  3. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für Ihre vertraglichen und außervertraglichen Schadensersatzansprüche, die auf einem Mangel der Leistung oder Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. 
  4. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß § 12 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen. 


§ 14 Eigentumsvorbehalt bei Warenlieferungen

  1. Ich behalte mir das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor („Vorbehaltsware“). Bei vertragswidrigem Verhalten Ihrerseits, insbesondere bei Zahlungsverzug, bin ich berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch mich liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Ich bin nach Rücknahme der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf Ihre Verbindlichkeiten bei mir – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
  2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter haben Sie mich unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. 
  3. Sie sind berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; Sie treten mir bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich USt.) meiner Forderung ab, die Ihnen aus der Weiterveräußerung gegen Ihre Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleiben Sie auch nach der Abtretung ermächtigt. Meine Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Ich verpflichte mich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug geraten und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann ich verlangen, dass Sie mir die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilen.
  4. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch Sie wird immer für mich vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird, die mir nicht gehören, so erwerbe ich Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inkl. Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Im Übrigen gilt für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
  5. Wird die Vorbehaltsware mit anderen mir nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerbe ich Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inkl. Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt, dass die Sache von Ihnen als Hauptsache anzusehen ist, sind Sie und ich uns bereits jetzt einig, dass Sie mir anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache übertragen. Ich nehme diese Übertragung hiermit an. Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache werden Sie für mich verwahren.
  6. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter müssen Sie auf mein Eigentum hinweisen und mich unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit ich meine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Sofern der Dritte die mir in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haften Sie für diese Kosten.
  7. Wenn Sie dies verlangen, bin ich verpflichtet, die mir zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert unserer offenen Forderungen gegen Sie um mehr als 10% übersteigt. Ich darf dabei jedoch die freizugebenden Sicherheiten auswählen.


§ 15 Nutzungsrechte an Leistungen; Referenzen

  1. Ich räume dem Kunden an meine finalen Leistungen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, sofern im Auftrag nicht etwas anderes vereinbart ist. Ohne meine Zustimmung darf meine Leistungen insbesondere nicht bearbeitet und Dritten Rechte daran eingeräumt werden. 
  2. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt aufschiebend bedingt auf die vollständige Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Bis dahin dulde ich eine Nutzung durch den Kunden widerruflich. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, endet meine Duldung der Nutzung, ohne dass es dazu einer weiteren Erklärung durch mich bedarf.
  3. Meine Entwürfe und Endergebnisse dürfen ohne meine ausdrückliche Zustimmung weder verändert noch ganz oder in Teilen nachgeahmt werden. Ich bin nicht verpflichtet, Rohmaterial an Daten (z.B. RAW-Daten, Negative), offene Projektdateien oder Druckvorlagen an den Kunden herauszugeben. Selbst ich derartiges Material herausgebe, verbleiben die Nutzungsrechte daran bei mir. Die Weitergabe an Dritte, sowie jede Änderung bzw. Weiterbearbeitung derartigen Materials oder Daten bedarf meiner gesonderten ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
  4. Auf Vervielfältigungsstücken und im Internet muss ich als Urheber „FOVEART/Sebastian Wussow“ in unmittelbarer Nähe zum Werk genannt zu werden. Bei Videoproduktionen bin ich berechtigt, die dauerhafte Einblendung meines Schriftzugs „FOVEART/Sebastian Wussow“ zu verlangen; die Einblendung ist nach meiner Wahl oben links oder rechts im Bild vorzunehmen in einer Größe bis zu 500px an der langen Kante. Ich bin nicht verpflichtet, der Nennung meines Namens als Urheber zuzustimmen.
  5. Ich darf den Namen des Kunden einschließlich dessen Logos und unter Verwendung seiner Marken auf meiner Webseite oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und eine Pressemitteilung über den Auftrag mit dem Kunden herausgeben. Eine Pressemitteilung werde ich vor der Veröffentlichung mit dem Kunden abstimmen. Ich bin berechtigt, meine Arbeitsergebnisse, auch auszugsweise, unter Verwendung der im Arbeitsergebnis verwendeten Beistellungen des Kunden, für Eigenwerbung zu nutzen und darf Dritte, die an der Entstehung von Werken beteiligt waren, ebenfalls entsprechend dazu berechtigen.


§ 16 Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen

  1. An Abbildungen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen, Ausführungsanweisungen, Produktbeschreibungen, Informationen, Projektdaten und sonstigen Unterlagen, die ich oder Dritte dem Kunden im Rahmen eines Auftrags oder dessen Anbahnung zur Verfügung stellen oder welche dem Kunden dabei bekannt werden, soweit sie nicht offensichtlich einer breiten Öffentlichkeit bekannt sind, sowie an sonstigen Gegenständen, die ich oder Dritte dem Kunden übergeben (insgesamt „Geschäftsgeheimnisse“) behalte ich mir mein Eigentums- und ggf. Urheberrecht vor. 
  2. Geschäftsgeheimnisse sind ausschließlich für die vertragliche Leistung zu verwenden. Der Kunde verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Geschäftsgeheimnisse von mir, meinen Partnern oder meinen Auftraggebern zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur bestimmungsgemäß für den vertraglichen Zweck zu verwenden. Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, um Geschäftsgeheimnisse nach dem Stand der Technik vor dem unbefugten Zugriff Dritter, Verlust, Beschädigung oder Vervielfältigung zu schützen. Gegenüber Dritten, auch denjenigen Mitarbeitern, deren Kenntnis einer Information oder Datenzugang zum vertraglichen Zweck nicht notwendig ist, sind Geschäftsgeheimnisse geheim zu halten, und zwar auch nach Beendigung unserer geschäftlichen Beziehung. Die Geheimhaltungsverpflichtung erlischt erst, wenn und soweit das in den Geschäftsgeheimnissen enthaltene Wissen allgemein bekannt geworden ist. 
  3. Meine dem Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit mitgeteilten oder zur Kenntnis gelangten Adressen und Ansprechpartner (insbesondere Kontaktpersonen, E-Mail-Adressen, Anschriften, Telefonnummern) dürfen vom Kunden ausschließlich mit meiner ausdrücklichen Zustimmung, während der Zeit der Zusammenarbeit und nur soweit für diese erforderlich, genutzt werden. Sie dürfen Dritten weder zugänglich gemacht noch auf sonstige Weise zur Kenntnis gebracht werden.
  4. Geschäftsgeheimnisse sind bis zu ihrer Rückgabe auf Kosten des Kunden gesondert zu verwahren und in angemessenem Umfang gegen die Kenntnisnahme Dritter, Zerstörung und Verlust zu sichern und zu versichern.
  5. Geschäftsgeheimnisse sind nach Wegfall des Offenbarungsgrunds in Absprache mit mir dauerhaft zu vernichten oder mir zu übergeben.


§ 17 Datenschutz; Compliance

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns einzuhalten.
  2. Der Kunde hat alle Mitarbeiter nach einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu belehren und schriftlich zur Vertraulichkeit zu verpflichten. Diese Erklärungen sind mir auf Verlangen vorzulegen.
  3. Der Kunde ist im Rahmen seiner Compliance verpflichtet, die einschlägigen gesetzlichen nationalen wie europarechtlichen Bestimmungen (insbesondere Umweltschutz, Arbeitsschutz, Sicherheitsüberprüfungsgesetz, Verordnung über gefährliche Stoffe etc.) einzuhalten. 


§ 18 Schlussbestimmungen

  1. Ich bin berechtigt, bei der Erbringung meiner Leistungen Dritte als Unterauftragnehmer heranzuziehen. 
  2. Erfüllungsort ist mein Sitz in Aachen.
  3. Die Beziehungen zwischen mir und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.